Weisung ESTI: Photovoltaik-Energieerzeugungsanlagen
Das Ziel ist, Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) qualitativ so zu erstellen, dass weder Personen noch Sachen gefährdet werden und keine unzulässigen Netzrückwirkungen entstehen.
PV-Anlagen weisen gewisse Besonderheiten auf, ausserdem macht die Gesetzgebung Vorschriften bezüglich Meldung solcher Anlagen an die zuständige Netzbetreiberin, Bewilligungen für das Ausführen von Installationsarbeiten sowie Kontrolle der fertig installierten Anlage. Diese Weisung soll Klarheit schaffen über die Zuständigkeiten und Anforderungen bei Planvorlagen, Besonderheiten bei der Installa- tion sowie die Schluss- und Abnahmekontrolle mit Fertigmeldung von PV-Anlagen.
Quelle und gesamter Bericht: https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/Weisungen/Deutsch/ESTI_233_0918_d.pdf